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Saatgut und Gentechnik
In Österreich gilt die Saatgut-Gentechnik-Verordnung (BGBl 478/2001), welche die Verunreinigung von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt. Sämtliches in Österreich angebotenes Saatgut bei Mais, Soja, Raps und Rübsen ist auf seine Gentechnik-Freiheit geprüft. Sollte in der Erstuntersuchung eine gentechnische Verunreinigung gefunden werden, darf das Saatgut in Österreich nicht auf den Markt gebracht werden.
Ein amtliches Saatgut-Etikett unter der österreichischen Behörde (Bundesamt für Ernährungssicherheit Wien) steht für die Einhaltung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.

In der EU erfolgte bereits die Zulassung von gentechnisch veränderten Maissorten, welche aber zurzeit in Österreich nicht angebaut werden dürfen. Bei Gemüse sind derzeit europaweit keine gentechnisch veränderten Sorten zugelassen.

Weitere Informationen zum Gentechnikrecht in Österreich und der EU finden Sie auf der Seite des BMGF.

Alle im EU-Sortenkatalog oder national gelisteten gentechnisch veränderten Sorten und Prüfstämme finden Sie auf der Homepage der Ages » http://www.ages.at
Link

» Informationen des BMGF




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