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Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreichs

 
 

Saatgut Austria - Glossar

 

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Übersicht Glossar-Einträge
 

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) steht im Eigentum der Republik Österreich und ist an den sechs Standorten Innsbruck, Salzburg, Linz, Graz, Mödling und Wien tätig. Eigentümer sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Ihre Aufgaben sind im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz sowie der europäischen Lebensmittelsicherheitspolitik festgelegt. Die AGES besteht seit 1. Juni 2002.

Aufgaben

  • Unterstützung der Bundesministerien und der ihr zugeordneten Bundesämter mit wissenschaftlichen Expertisen zu den Themen Öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und Verbraucherschutz entlang der Nahrungskette.
  • Zulassung und Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebsmittel (Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel usw.)
  • Lebensmitteluntersuchung
  • Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und von Infektionskrankheiten beim Menschen
  • Überwachung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
  • Aufspüren gesundheitlicher Risiken, Bewertung und Kommunikation dieser und Erarbeitung von Empfehlungen zur Risikominimierung.

Art

Die Art ist die Grundeinheit der biologischen Systematik, die mehrere Sorten umfasst. Arten sind wiederum unter Gattungen, diese unter Familien zusammengefasst.

Artenvielfalt

Die Artenvielfalt beschreibt ein Maß für die verschiedenen biologischen Arten
innerhalb eines Lebensraumes und somit die Vielfalt von Flora und Fauna.

Association of Official Seed Analysts (AOSA)

Die Association of Official Seed Analysts (AOSA) ist eine Vereinigung von staatlichen und wissenschaftlichen Laboren in Kanada und den USA. Aufgaben sind das Etablieren von Regeln für die Untersuchung von Saatgut, die von den meisten Staaten anerkannt werden, das Sicherstellen von standardisierten Analysen unterschiedlicher Labore und Expertisen für die Rechtsprechung in punkto Saatgut. Die AOSA wurde 1908 gegründet.

Autorisierung

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit kann als Autorisierungsbehörde Saatgut- und Pflanzenzüchtungsunternehmen bzw. deren Mitarbeiter für genau definierte Aufgaben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen autorisieren. Die Autorisierung erfordert die Erfüllung formaler Erfordernisse und die permanente Überwachung durch das Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen. Die Ziele sind eine Steigerung der Effektivität und Effizienz sowie eine Kostenoptimierung. Die autorisierten Personen müssen neben den entsprechenden Grund- und Spezialausbildungen auch eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

 

Beizung

Mit Beizen bezeichnet man die Behandlung von Saat- und Pflanzgut mit Pflanzenschutzmitteln, um die Saat oder Pflanzung gegen Pilzbefall und vor Schädlingen zu schützen. Es gibt auch Beizmittel mit einer systemischen Wirkung, d.h. der Wirkstoff wird mit dem Saftstrom auch in neue Pflanzenteile transportiert.

Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz eingerichtet und ist der AGES zugeordnet.
 
Aufgaben

Das BAES ist zuständige Behörde für die Vollziehung der folgenden Materiengesetze:

  • Saatgutgesetz
  • Pflanzengutgesetz
  • Sortenschutzgesetz
  • Pflanzenschutzmittelgesetz
  • Futtermittelgesetz
  • Düngemittelgesetz
  • Vermarktungsnormengesetz

 

CMS-Saatgut

CMS steht für Cytoplasmatic male sterility (Deutsch: Zytoplasmatische männliche Sterilität). Damit werden mütterlich vererbte Mutationen verschiedener Pflanzenarten bezeichnet, die zu einer Verkümmerung der Staubbeutel und damit zur männlichen Unfruchtbarkeit dieser Pflanze führen. CMS wird in der Pflanzenzüchtung und Saatgutproduktion zur erleichterten Gewinnung von Hybrid-Saatgut eingesetzt. Die Einbringung der mit CMS verknüpften Gene kann durch klassische Methoden der Pflanzenzüchtung erfolgen, z.B. bei Roggen.

Community Plant Variety Office (CPVO)

Das CPVO ist das Gemeinschaftliche Sortenamt mit Sitz in Angers, Frankreich. Das Amt ist eine Agentur der Europäischen Union und verwaltet ein Sortenschutzsystem, das sich über die 28 Mitgliedsstaaten erstreckt. Dieses Amt hat seine Arbeit am 27. April 1995 aufgenommen.

 

European Seed Association (ESA)

Die European Seed Association (ESA) ist ein Interessenverband der europäischen Saatgutindustrie. ESA repräsentiert mehr als 30 nationale Saatgutverbände und mehr als 70 Unternehmen und hat den Sitz in Brüssel.

Export von Saatgut

Die nationale Anerkennung/Zulassung gilt für den gesamten EU bzw. EWR-Raum. Für Saatgutexporte in Drittstaaten gibt es keine Vorschriften über Standards. Es gelten die staatlichen Einfuhrbestimmungen der Importländer sowie darüber hinaus die privatrechtlichen Abmachungen. Saatgut-Ausfuhren in Drittstaaten werden in der Regel von OECD- und ISTA-Zertifikaten, die weltweit anerkannt werden, begleitet.

 

Feldanerkennung

Die Feldanerkennung von Saatgutvermehrungsbeständen ist Teil der Zertifizierung und prüft

  • das Ausgangssaatgut (u.a. Sorte, Identität, Qualität, Gentechnikfreiheit)
  • die Vermehrungsfläche (u.a. Fruchtfolge, Vorfruchtwirkungen, Mindestgröße, Identität)
  • den Pflanzenbestand der Vermehrung (u.a. Gesundheitszustand, Sortenreinheit,  Besatz mit Unkräutern und schwer herausreinigbaren Arten, Mindestentfernung)

Dadurch wird die hohe Sicherheit in der Erreichung der Qualitätsnormen in der amtlichen Saatgutzertifizierung erzielt.

Fruchtfolge

Fruchtfolge gibt die Reihenfolge der auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Ablauf der Vegetationsperiode und der Jahre angebauten Nutzpflanzenarten an.

 

Genbank

Unter Genbank wird die Sammlung von Samen einschließlich deren Beschreibung hinsichtlich Fundort, Entstehungsjahr, Tausendkornmasse sowie der botanischen Einordnung, genetischen Abstammung, phänotypischen Ausprägung und Leistungsbeschreibung der entsprechenden Pflanzensorte verstanden. Die österreichische Genbank befindet sich am AGES-Standort in Linz.

Gentechnisch hergestelltes Saatgut (GVO-Saatgut)

Die Grüne Gentechnik oder Agrogentechnik ist die Anwendung gentechnischer Verfahren im Bereich der Pflanzenzüchtung. Die Ergebnisse werden transgene Pflanzen oder gentechnisch veränderte Pflanzen genannt. Bei der Herstellung von pflanzlichen gentechnisch veränderten Organismen werden in deren Erbgut gezielt einzelne Gene eingeschleust. Nach der Europäischen Freisetzungs-Richtlinie und dem deutschen Gentechnik-Gesetz ist ein gentechnisch veränderter Organismus „ein Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt“. In Österreich ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen mittels nationaler Verordnungen verboten.

 

Hybridsaatgut

Hybridsorten entstehen aus der Kreuzung künstlich erzeugter Inzuchtlinien. Da die meisten Gemüsearten Fremdbefruchter (also mischerbig) sind, müssen sie durch erzwungene Selbstbefruchtung reinerbig gemacht werden. Aus diesen Linien wählt der Züchter über Generationen hinweg jene aus, bei denen die gewünschten Eigenschaften wie Größe, Form, Farbe oder besondere Widerstandsfähigkeit möglichst deutlich und vor allem auch zuverlässig vorkommen, um sie an Nachkommen weiterzugeben. Während des mehrjährigen Inzuchtprozesses degenerieren diese Elternlinien. Bereits Anfang der 20er Jahre wurde die Hybridzüchtung entwickelt. Sie ist die Grundlage für die Züchtung wichtiger Kulturen wie Gemüse, Mais, Zuckerrübe, Raps und Roggen. Hybridsorten zeichnen sich gegenüber samenfesten Sorten durch mehr Homogenität und höheren Ertrag aus, bei Roggen etwa zwischen zehn bis dreißig Prozent, bei Mais bis zu 300 Prozent. Damit leistet die Hybridzüchtung bei vielen Pflanzenarten einen wichtigen Beitrag zur Ertragssicherheit. Die Produktion von Hybridsaatgut stellt hohe Anforderungen an die Vermehrungsbetriebe und ist deshalb besonders arbeits- und kostenintensiv.

 

Import von Saatgut

Saatgutimporte aus Drittstaaten in den EU-Raum unterliegen besonderen Regelungen. Für die Zollabwicklung sind Einfuhranzeigen (Zulassungen) gemäß Saatgutgesetz jedenfalls erforderlich. Für Kleinmengen gibt es differenzierte Ausnahmebestimmungen gemäß Saatgutverordnung. Importsaatgut benötigt zur erfolgreichen Ausstellung der Einfuhranzeige die Angabe einer eindeutigen Identität. Die Sorte muss im EG-Sortenkatalog gelistet sein und benötigt zusätzlich ein Feldanerkennungszertifikat (OECD-Zertifikat) und ein Zertifikat über die Beschaffenheit (ISTA-/AOSA-Zertifikat). Der Antragsteller hat besonders zu beachten, dass am Antrag oder der Einfuhranzeige die Angabe, ob es sich um gentechnisch verändertes Saatgut handelt oder nicht, nicht fehlen darf.

International Seed Federation (ISF)

Die ISF ist die weltweit agierende Internationale Saatgutvereinigung mit Sitz in Nyon, Schweiz, und

  • fördert den internationalen Saatgut-Handel
  • repräsentiert und spricht für die Saatgutindustrie in anderen intergovernmentalen Organisationen wie der OECD, der ISTA oder der FAO
  • informiert die Mitglieder über generelle und technische Neuerungen.
  • Dazu fördert die ISF die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Saatgut-Vereinigungen weltweit.

International Seed Testing Association (ISTA)

Die International Seed Testing Association (ISTA) ist der Zusammenschluss von autorisierten Labors zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit von Saatgut und wurde 1924 gegründet. Die ISTA hat weltweit mehr als 100 Mitglieder. Zu den Aufgaben gehören die Festlegung der Methoden zur Feststellung von Keimfähigkeit und Triebkraft sowie des Anteils von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Saatgut. Die Prüfergebnisse bzw. Zertifikate von ISTA-Mitgliedern zur Saatgutqualität einzelner Partien werden im weltweiten Verkehr mit Saatgut von den Handelspartnern der Welthandelsorganisation (WTO) anerkannt.

 

Landeskultureller Wert

Eine Sorte hat landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den vergleichbaren zugelassenen Sorten eine Verbesserung für den Anbau, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit gegen Schadorganismen, für die Verwertung des Erntegutes oder für die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt.

Landwirteprivileg

Ist das Recht eines Landwirtes, das Erntegut einer geschützten Sorte als Saatgut nur für den Anbau am eigenen Betrieb zu verwenden.

Leguminosen

Leguminosen (Hülsenfrüchtler) sind Schmetterlingsblütler und wichtige Futter- und Nutzpflanzen. Sie können mit Hilfe von Knöllchenbakterien Luftstickstoff binden. Da Leguminosen zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit beitragen, werden sie oft als Zwischenfrucht in der Fruchtfolge eingesetzt. Zu ihnen zählen unter anderem die Ackerbohne, die Erbse, die Sojabohne sowie auch Luzerne und Klee.

 

Nachbau

Unter Nachbau versteht man die Verwendung eines Erntegutes zur neuerlichen Aussaat außerhalb eines Zertifizierungs- oder Qualitätssicherungssystems. Der Nachbau ist nur mit dem am eigenen Betrieb gewachsenen Erntegut erlaubt, die  Weitergabe an andere ist verboten.

Nachbaulizenz

Der europäische Gesetzgeber hat die Verwendung von Nachbausaatgut gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr für zulässig erklärt. Der Landwirt ist im Falle des Nachbaues einer Sorte daher zur Zahlung einer angemessen Lizenzgebühr verpflichtet. Diese Gebühr beträgt ca. 50 Prozent der Regellizenz von Originalsaatgut, das wäre z. B. bei Getreide ein Betrag von ca. 3 bis 5 Euro pro Hektar. Die Umsetzung wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. In den meisten europäischen Ländern wurden diese inzwischen auf nationaler Ebene umgesetzt. Der österreichische Gesetzgeber hat bisher keine Regelung erlassen.

 

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist eine Internationale Organisation mit 34 Mitgliedstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die meisten OECD-Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder. Die OECD hat die „OECD-Saagutschemata“ entwickelt, nach denen für den internationalen Handel zertifiziert werden kann.

Original Saatgut

Original-Saatgut ist eine traditionelle Bezeichnung für Zertifiziertes Saatgut in Österreich und garantiert Keimfähigkeit, Gesundheit und Ertragssicherheit sowie durch Nutzung des Züchtungsfortschrittes Mehrertrag.  Die wichtigsten Saatgutkategorien für den Landwirt sind:

  • Vorstufen- und Basissaatgut: sind Generationen vor dem verkaufsfähigen Saatgut
  • Zertifiziertes Saatgut „Original-Saatgut“: bei den meisten landwirtschaftlichen Kulturarten (Zertifizierung durch Behörde)
  • Standardsaatgut: bei Gemüsesaatgut (Einhaltung der gesetzlichen Standards durch Behörde kontrolliert)
  • Handelssaatgut: Saatgut bestimmter landwirtschaftlicher Arten ohne Sortenbezeichnung
 

Patentschutz

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Bei Pflanzen wird ein genetisches Konstrukt durch den Eintrag ins Patentregister geschützt. Dieses muss durch ein technisches Verfahren hergestellt werden und wiederholbar und gewerblich anwendbar sein. Zudem muss es neu sein und darf sich nicht aus dem Stand der Technik ergeben.
 
Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben, gegen Gebühr zu erlauben oder zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Österreich, Deutschland und EU-Patente werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. Es gibt nationalstaatliche aber auch weltweite und Europäische Patente, jedoch noch kein EU-Patent.
 
Das Europäische Patent wird beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet, auch das anschließende Verfahren zur Erteilung des Patents erfolgt über das EPA. Nach der Erteilung hat das Europäische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent in jenen Staaten, die in der Anmeldung benannt wurden.

Pflanzgut

Pflanzgut sind vegetative Vermehrungsorgane wie Rhizome, Knollen, Zwiebeln und Stecklinge. Diese Pflanzenteile sind regenerationsfähig, aber in der Regel nur über eine Vegetationsperiode haltbar. Die bekannteste Pflanze, die durch Pflanzgut vermehrt wird, ist die Kartoffel.

 

Registerprüfung

Die Registerprüfung (DUS-Test) dauert zwei Jahre und wird an ein bis zwei Orten durchgeführt. Sie erstreckt sich auf zahlreiche Pflanzen- und Kornmerkmale. Die zusammengefassten Ergebnisse münden in einen Technischen Prüfbericht sowie in eine botanische Sortenbeschreibung.

 

Saatgut

Als Saatgut (auch Saatkorn) bezeichnet man trockene, ruhende, generative Fortpflanzungsorgane wie Samen, Früchte, Scheinfrüchte, Fruchtstände oder Teile davon. Sie enthalten die vollständige, durch Befruchtung entstandene Keimanlage der Pflanzen. Der Anbau der Ackerfrüchte wie Getreide, Reis und Mais erfolgt in der Regel als Reinsaat – also nur Saatgut der gleichen Art und Sorte wird ausgebracht. Wiesen und Futterflächen werden in der Regel mittels Saatgutmischungen angelegt – d. h. Saatgut verschiedener Gräser- und Kleearten wird in einem standortgerechten Verhältnis gemischt ausgebracht.

Saatgut Austria

Saatgut Austria ist die Vereinigung der Pflanzenzüchter, Saatgutproduzenten und Saatgutkaufleute Österreichs und übernimmt die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Saatgutwirtschaft. Zu den Mitgliedern zählen 25 Firmen, drei Institutionen und zehn Einzelpersonen. Der Obmann der Vereinigung ist Michael Gohn (Probstdorfer Saatzucht), seine Stellvertreter sind Johann Blaimauer (RWA), Johann Birschitzky (Saatzucht Donau) und Erich Schwarzenberger (Samen Schwarzenberger).

Eine Vereinigung der österreichischen Saatgutkaufleute sowie der Pflanzenzüchter existiert seit nunmehr 65 Jahren. Im Jahr 2000 erfolgte der Zusammenschluss in „Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreichs”, kurz: Saatgut Österreich. 2015 wurde die Vereinigung in Saatgut Austria umbenannt.

Saatgut-Gesetz

Das Saatgutgesetz setzt die EU-Saatgutrichtlinien um und hat als Ziel, die Qualität des in Verkehr gebrachten Saatgutes durch amtliche Maßnahmen zu sichern.

Saatgut-Verordnung der EU

Die geplante EU-Saatgutverordnung sollte verschiedene EU-Richtlinien für den Verkauf von Saatgut zusammenfassen und europaweit harmonisieren. Das hätte bedeutet, dass es bei der Umsetzung im Mitgliedsstaat keine nationalen Spielräume mehr gegeben hätte. Die Abgeordneten des Europaparlaments wiesen die Vorschläge der EU-Kommission am 11. März 2014 mit 650 zu 15 Stimmen deutlich zurück. Am 25. Februar 2015 hat die EU-Kommission die EU-Saatgutverordnung zurückgezogen. Die EU-Kommission wird jetzt die Reform von neuem starten.

Saatgutbeschaffenheit

Das österreichische Saatgutzertifizierungssystem sichert die gesetzlichen Mindestnormen für die Beschaffenheit des Saatgutes Die Anforderungen für Biosaatgut sind in Österreich zum Schutz der Landwirte strenger als in anderen EU-Staaten:

  • Hohe technische Qualität des Saatgutes
  • Hohe Sortenreinheit des Saatgutes von zugelassenen Sorten
  • Hohen Gesundheitszustand des Saatgutes
  • Hohe Keimfähigkeit und hohen Gebrauchswert für den Anbau
  • Nichtvorhandensein von Verunreinigungen des Saatgutes mit GVO (Gentechnisch veränderten Organismen)

Saatgutmischung

Mischungen verschiedener Sorten oder Mischungen von verschiedenen Kulturarten müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde mittels Mischungsrezeptur registriert werden. Ein Großteil der Saatgutmischungen betrifft das Grünland. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat ein Verzeichnis der gemeldeten Saatgutmischungen zu führen.
 
Saatgutmischungen werden im Rahmen der Zulassung formell geprüft und stichprobenartig einer Laborprüfung insbesondere auf die registrierungskonforme Zusammensetzung und die Qualität der Einzelbestandteile unterzogen.

Saatgutqualität

Im Rahmen der Laboranerkennung erfolgt die Überprüfung der Saatgutqualität auf

  • technische Reinheit (z.B. Bruch, Spreu, Erde)
  • Besatz mit anderen Samen und gefährlichen Beimengungen (z.B. Sklerotien, Mutterkorn)
  • Keimfähigkeit
  • Gesundheitszustand (z.B. Steinbrande bei Weizen, Flugbrand bei Gerste und Weizen, Brennfleckenkrankheit bei Erbse, Lupine, Ackerbohne und Phaseolus-Bohnen)
  • GVO-Freiheit (Untersuchungen werden nur vorgenommen sofern es sich um eine botanische Art handelt, bei denen eine potentielle Gefährdung einer GVO-Verunreinigung besteht (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)

Saatgutreinigung

Saatgutreinigung ist der Vorgang, bei dem Saatgut früher manuell, heute maschinell von Unkrautsamen sowie weiteren Kontaminationen gereinigt und gegebenenfalls in einheitliche Korngrößen sortiert wird.

Samenfest

Samenfest bedeutet, das aus den Samen dieser Sorte Pflanzen wachsen, die dieselben Eigenschaften und Gestalt haben, wie deren Mutterpflanzen.

Sie entstehen durch die züchterische Bearbeitung einer Kultur mit Hilfe von Kreuzungen und Selektion über Generationen hinweg. Durch die Einkreuzung einzelner Pflanzen kann gezielt auf bestimmte Merkmale wie Farbe, Form, Krankheitsresistenz, Geschmack oder Trockenheitstoleranz selektiert werden. Die Nachkommen dieser Kreuzung vererben ihre Eigenschaften weiter. Diese Entwicklung wird so lange weitergeführt, bis die Nachkommen einer Generation die gewünschten Merkmale einheitlich ausprägen – also eine neue Sorte entstanden ist.

Smart Breeding

Smart Breeding nennt man die Nutzung von DNA-Analysen bei der Züchtung. Klassische Züchtung beruht darauf, die Ergebnisse einer Kreuzung, in der Regel die ausgewachsenen Pflanzen, als Ganzes zu betrachten und daraus die gewünschten Eigenschaften zu selektieren. Wenn allerdings eine DNA-Sequenz identifiziert werden kann, die nur dann im Genom der Pflanze enthalten ist, wenn diese auch eine bestimme Eigenschaft hat, kann dies die Selektion beschleunigen. Smart Breeding ist kein gentechnisches Verfahren.

Sommerung

Als Sommerfrucht (auch Sommerung) werden Nutzpflanzen bezeichnet, die auf dem Feld im Frühling gesät oder gepflanzt und im Sommer oder Herbst des gleichen Jahres geerntet werden. Wegen der verbreiteten Frühlingstrockenheit müssen die Bestände oftmals beregnet werden. Sie kommen auch in Betracht, wenn die ertragreicheren Winterfruchtbestände durch Auswinterung untergegangen sind.

Sorte

Eine Sorte ist eine Variante einer Pflanzenart und muss die Kriterien der Unterscheidbarkeit, der Homogenität und der Beständigkeit erfüllen, sowie bei der Sortenzulassung neu sein. Eine Sorte ist unterscheidbar, wenn ihre Pflanzen sich in der Ausprägung wenigstens eines Merkmals von Pflanzen jeder anderen Sorte eines Vertrags- oder Mitgliedstaates unterscheiden. Eine Sorte ist homogen, wenn ihre Pflanzen in der Ausprägung der maßgebenden Merkmale hinreichend gleich sind. Eine Sorte ist beständig, wenn die Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale nach wiederholter Vermehrung unverändert ist.

Diese Kriterien der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit erscheinen für die praktische Landwirtschaft weniger relevant, sind aber Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Sorten- und Saatgutsystem und werden in den meisten europäischen und vielen außereuropäischen Staaten in ähnlicher Weise durchgeführt. Durch Pflanzenzüchtung gibt es sehr viele Sorten einer Art.

Sortenschutz

Die gesetzliche Regelung für den Schutz des Sorteninhabers heißt Sortenschutz.

Sortenschutzrecht

Das Sortenschutzrecht ist auf EU-Ebene nicht harmonisiert, sodass in den einzelnen Mitgliedstaaten verschiedene Regelungen zur Anwendung gelangen. Parallel zu den einzelstaatlichen Regelungen gibt es jedoch auch einen gemeinschaftsweit geltenden Sortenschutz. Die Gemeinschaftsregelung wird nicht von den Behörden der Mitgliedstaaten, sondern von einem Amt der Gemeinschaft, dem "Gemeinschaftlichen Sortenamt" (CPVO), umgesetzt und angewendet.
In Österreich ist der Sortenschutz durch das Sortenschutzgesetz geregelt. Es basiert auf dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und gewährt den Schutz von Sorten in Österreich. Die Möglichkeit des Sortenschutzes ist nicht auf bestimmte Arten beschränkt; Sorten aller Pflanzengattungen und -arten können durch ein Sortenschutzrecht geschützt werden.
Verfahren in Österreich und der EU:
Der Sortenschutz wird auf Antrag des Züchters erteilt. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit in Österreich oder das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) auf EU-Ebene. Eine Sorte muss unterscheidbar, homogen, beständig und neu sein. Die erforderlichen Unterlagen und Sortenproben sind vom Antragsteller einzubringen. Anschließend werden technische Feldversuche durchgeführt. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird ein Sortenschutzrecht erteilt und die Sorte unter einem eigenen, ebenfalls geprüften Namen ins Sortenschutzregister eingetragen.
Schutzrechte: Ist eine Sorte geschützt, so bedürfen hinsichtlich des Vermehrungsmaterials der geschützten Sorte der Zustimmung des Sortenschutzinhabers:
 
- die Erzeugung oder Vermehrung,
- die Aufbereitung zum Zwecke der Vermehrung,
- das Anbieten zum Verkauf,
- der Verkauf oder das sonstige In-Verkehr-Bringen,
- die Ausfuhr,
- die Einfuhr und
- die Aufbewahrung zu obigen Zwecken.

Einschränkungen des Sortenschutzes sind durch Zwangslizenzen, amtswegige Aufhebung oder Nichtigerklärung möglich. Ausgenommen vom Sortenschutz sind auch Handlungen im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken sowie zu Versuchszwecken. Darüber hinaus stellen auch das sogenannte "Landwirteprivileg" und das "Züchterprivileg" Ausnahmen vom Sortenschutz dar.
Schutzdauer: Die Schutzdauer beträgt für Bäume, Reben, Kartoffeln und Hopfen (nur in Österreich) 30 Jahre, für alle übrigen Arten 25 Jahre ab Erteilung des Sortenschutzes.
Sortenschutzregister: Das Bundesamt für Ernährungssicherheit und das CPVO führen jeweils ein öffentliches Sortenschutzregister, in dem die in Österreich geschützten Sorten aufgelistet sind.
Gebühren: Die bei einem Antrag auf Sortenschutz anfallenden Gebühren sowie die jährlichen Gebühren werden im Sortenschutzgebührentarif des Bundesamtes für Ernährungssicherheit oder des CPVO geregelt.

 

Union pour la Protection de l’Obtention Vegetale (UPOV)

Die UPOV ist der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz). Die UPOV wurde durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen begründet, das 1961 in Paris beschlossen und in den Jahren 1972, 1978 und 1991 überarbeitet wurde. Aufgabe der UPOV ist die Bereitstellung und Förderung eines wirksamen Sortenschutzsystems mit dem Ziel, die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu begünstigen. Österreich ist Mitgliedsland der UPOV und hat auch die Akte von 1991, welche eine erweiterten Sortenschutz unter Einbeziehung von Nachbausaatgut vorsieht, unterzeichnet.

 

Veredelung

Bedeutet allgemein die Umwandlung von pflanzlichen Nahrungsmittel in höherwertige pflanzliche und tierische Produkte, sowie die Umwandlung von bereits verkaufsfähigen Agrarprodukten in Produkte höherer Wertigkeit oder Haltbarkeit

Versorgungssicherheit

Versorgungssicherheit bedeutet, dass die Verbraucher mit Produkten, die sie benötigen, sicher versorgt werden.

 

Winterung

Winterung (auch Winterkultur oder Winterfrucht) bezeichnet Pflanzenbestände, die auf dem Feld überwintern. Süßgräser die den Winterkulturen zuzurechnen sind, werden im Herbst gesät bzw. gepflanzt und benötigen in der Regel eine Frostperiode zur Vernalisation als Voraussetzung für die Einleitung der generativen Phase bzw. des Schossens. Die Winterformen der Getreidearten haben durch die lange Vegetationsperiode einen höheren Ertrag und überstehen die Frühjahrstrockenheit leichter als die Sommerfrüchte. Allerdings sind die Winterkulturen durch Auswinterung bedroht. Im Falle des Verlusts können diese Kulturen allerdings durch Sommerfrüchte wie zum Beispiel Mais ersetzt werden.

 

Zertifiziertes Saatgut (Z-Saatgut)

Ist die international übliche Bezeichnung für Saatgut, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Sprachgebrauch dafür ist in Österreich das „Original Saatgut“.

Züchterprivileg

Eine geschützte Sorte darf uneingeschränkt (d.h. ohne Zustimmung des Züchters) als Ausgangsmaterial für die Schaffung einer weiteren Sorte verwendet werden, und diese Sorte darf auch ohne eine solche Zustimmung gewerbsmäßig vertrieben werden.

Züchtung

Ziel der Pflanzenzüchtung ist die Schaffung neuer Sorten, die besser an die Anforderungen der Landwirtschaft und der Konsumenten angepasst sind. Die wichtigsten Züchtungsmethoden sind Auslese- bzw. Populationszüchtung (z.B. bei Roggen), Kreuzungs- bzw. Linienzüchtung (z.B. bei Weizen) und Hybridzüchtung (z.B. bei Mais).

 

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) steht im Eigentum der Republik Österreich und ist an den sechs Standorten Innsbruck, Salzburg, Linz, Graz, Mödling und Wien tätig. Eigentümer sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Ihre Aufgaben sind im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz sowie der europäischen Lebensmittelsicherheitspolitik festgelegt. Die AGES besteht seit 1. Juni 2002.

Aufgaben

Unterstützung der Bundesministerien und der ihr zugeordneten Bundesämter mit wissenschaftlichen Expertisen zu den Themen Öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und Verbraucherschutz entlang der Nahrungskette.
Zulassung und Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebsmittel (Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel usw.)
Lebensmitteluntersuchung
Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und von Infektionskrankheiten beim Menschen
Überwachung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Aufspüren gesundheitlicher Risiken, Bewertung und Kommunikation dieser und Erarbeitung von Empfehlungen zur Risikominimierung.

 


 

 

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