Im Rahmen der Laboranerkennung erfolgt die Überprüfung der Saatgutqualität auf
- technische Reinheit (z.B. Bruch, Spreu, Erde)
- Besatz mit anderen Samen und gefährlichen Beimengungen (z.B. Sklerotien, Mutterkorn)
- Keimfähigkeit
- Gesundheitszustand (z.B. Steinbrande bei Weizen, Flugbrand bei Gerste und Weizen, Brennfleckenkrankheit bei Erbse, Lupine, Ackerbohne und Phaseolus-Bohnen)
- GVO-Freiheit (Untersuchungen werden nur vorgenommen sofern es sich um eine botanische Art handelt, bei denen eine potentielle Gefährdung einer GVO-Verunreinigung besteht (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)