Der europäische Gesetzgeber hat die Verwendung von Nachbausaatgut gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr für zulässig erklärt. Der Landwirt ist im Falle des Nachbaues einer Sorte daher zur Zahlung einer angemessen Lizenzgebühr verpflichtet. Diese Gebühr beträgt ca. 50 Prozent der Regellizenz von Originalsaatgut, das wäre z. B. bei Getreide ein Betrag von ca. 3 bis 5 Euro pro Hektar. Die Umsetzung wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. In den meisten europäischen Ländern wurden diese inzwischen auf nationaler Ebene umgesetzt. Der österreichische Gesetzgeber hat bisher keine Regelung erlassen.







