Mischungen verschiedener Sorten oder Mischungen von verschiedenen Kulturarten müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde mittels Mischungsrezeptur registriert werden. Ein Großteil der Saatgutmischungen betrifft das Grünland. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat ein Verzeichnis der gemeldeten Saatgutmischungen zu führen.
Saatgutmischungen werden im Rahmen der Zulassung formell geprüft und stichprobenartig einer Laborprüfung insbesondere auf die registrierungskonforme Zusammensetzung und die Qualität der Einzelbestandteile unterzogen.