Saatgutimporte aus Drittstaaten in den EU-Raum unterliegen besonderen Regelungen. Für die Zollabwicklung sind Einfuhranzeigen (Zulassungen) gemäß Saatgutgesetz jedenfalls erforderlich. Für Kleinmengen gibt es differenzierte Ausnahmebestimmungen gemäß Saatgutverordnung. Importsaatgut benötigt zur erfolgreichen Ausstellung der Einfuhranzeige die Angabe einer eindeutigen Identität. Die Sorte muss im EG-Sortenkatalog gelistet sein und benötigt zusätzlich ein Feldanerkennungszertifikat (OECD-Zertifikat) und ein Zertifikat über die Beschaffenheit (ISTA-/AOSA-Zertifikat). Der Antragsteller hat besonders zu beachten, dass am Antrag oder der Einfuhranzeige die Angabe, ob es sich um gentechnisch verändertes Saatgut handelt oder nicht, nicht fehlen darf.