Moderne Züchtungsmethoden leisten einen wichtigen Beitrag, um aktuellen Herausforderungen wie steigenden Bevölkerungszahlen, sinkenden Anbauflächen und Auswirkungen des Klimawandels gerecht zu werden. Saatgut Austria sieht das von der EU-Kommission am 5. Juli 2023 präsentierte Paket zu den neuen Züchtungsmethoden als ersten Schritt in die richtige Richtung. Demnach werden Methoden und Produkte nicht als Gentechnik eingestuft, wenn sie auch zufällig in der Natur passieren könnten, wie es etwa bei Punktmutationen der Fall ist. Diese unterliegen der Sortenzulassung. Folgerichtig ist eine Sorte nur dann als GVO zu betrachten, wenn sie Gene oder DNA enthält, die nicht auf natürlichem Wege Eingang in ihr Genom nehmen könnten. Diese Sorten unterliegen einem strengeren Zulassungsprozess und der Kennzeichnungspflicht.
Nicht-GVO-Sorten sollten jedoch nicht patentierbar sein. Saatgut Austria unterstützt die Forderung von Copa-Cogeca im Sinne der regionalen, mittelständischen Züchter. Zudem wird die Akzeptanz der Menschen gegenüber neuen Züchtungsmethoden steigen, wenn damit keine Patentierung einhergeht.
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