Die nationale Anerkennung/Zulassung gilt für den gesamten EU bzw. EWR-Raum. Für Saatgutexporte in Drittstaaten gibt es keine Vorschriften über Standards. Es gelten die staatlichen Einfuhrbestimmungen der Importländer sowie darüber hinaus die privatrechtlichen Abmachungen. Saatgut-Ausfuhren in Drittstaaten werden in der Regel von OECD- und ISTA-Zertifikaten, die weltweit anerkannt werden, begleitet.







