Saatgut Austria ist jedoch nicht grundsätzlich gegen Patente, aber der Wirkungsbereich sollte auf technische Erfindungen beschränkt sein. Wir lehnen die Patentierung von Sorten, die mittels konventioneller Züchtung durch im Wesentlichen biologische Verfahren entstanden sind, strikt ab und sehen den Sortenschutz als optimales Instrument. Denn Patente legen den Markt lahm und verhindern Fortschritt in der Züchtung.
Saatgut Austria setzt sich deshalb auch weiterhin ein für
Neue Züchtungsmethoden und Patentschutz
Teil dessen ist auch eine klare Regelung zur möglichen Patentierung von Sorten, die aus der Züchtung mit neuen Züchtungsmethoden entstehen. Diese sind nach dem EUGH-Urteil 2018 als GVO-Sorten eingestuft und nach der Richtlinie 98/44/EG patentierbar. Die EU-Kommission hat eine Studie veröffentlicht, die den Nutzen der neuen Züchtungsmethoden hervorhebt und die GVO-Gesetzgebung als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Daher hat die EU-Kommission einen intensiven Dialog mit den Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament und weiteren Stakeholdern gestartet. Falls Pflanzen, die mit neuen Züchtungsmethoden erzeugt werden, künftig nicht mehr als GVO eingestuft werden, fordert Saatgut Austria, dass sie auch nicht patentierbar sein sollen sondern nur dem Sortenschutz unterliegen.
SAATGUT AUSTRIA
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